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BetreibergesellschaftFür den Bau und den Betrieb eines Golfplatzes ist in den meisten Fällen eine Betreibergesellschaft verantwortlich. Dies ist in der Regel ein privater Investor, der einen Golfplatz mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt. Davon "unabhängig" ist in der Regel der Golfclub, der den Golfplatz für seine Mitglieder gemäß vertraglicher Regelungen mit der Betreibergesellschaft nutzen darf.Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben B:
Wußten Sie es schon?Das größte Land ohne auch nur einen einzigen Golf-Platz ist die Ukraine mit fast 48 Millionen Einwohnern.Golflexikon BetreibergesellschaftAuch unsere Ausführungen zum Thema "Betreibergesellschaft" sind urheberrechtlich geschützt. Wenn Sie diesen "Betreibergesellschaft"-Text verwenden wollen, müssen Sie vorher Kontakt mit uns aufnehmen.© 2020 golf for business - Die Inhalte dieser Seite sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die der Vervielfältigung, der Übersetzung und der Verwendung in elektronischen bzw. mechanischen Systemen behält sich der Urheber vor. Eine Nutzung der Texte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Entsprechende Anfragen senden Sie bitte an info@golf-for-business.de
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