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Regelkonforme Golfschläger

Maße, Gewicht und Form der Golfschläger werden in den Grundzügen vom Regelwerk des Royal & Ancient Golfclub of St.Andrews (R&A) festgelegt. In den letzten Jahren hat es vor allem zwei wichtige Regeländerungen gegeben: Begrenzung des Trampolineffekts beim Driver und Form der Grooves bei Eisenschlägern. Ein Spieler, der Zweifel hat, ob ein Schläger zulässig ist, sollte letztlich den R&A zurate ziehen.

Ein Hersteller sollte dem R&A von einem Schläger, der hergestellt werden soll, ein Muster zur Entscheidung vorlegen, ob der Schläger in Einklang mit den Golfregeln steht. Jedes dem R&A übersandte Muster geht als Belegexemplar in das Eigentum des R&A über. Versäumt ein Hersteller vor der Produktion und Vermarktung eines Schlägers ein Muster vorzulegen oder unterläßt es die Entscheidung der R&A abzuwarten, so läuft dieser Hersteller Gefahr, dass der Schläger als nicht mit den Golfregeln in Einklang stehend erklärt wird. Das würde dann eine große Rückrufaktion zur Folge haben.

Nicht jeder Schläger ohne die ausdrückliche Genehmigung des Royal & Ancient Golfclub of St.Andrews (R&A) ist automatisch unzulässig. Aber Zweifel sind in diesen Fällen durchaus angebracht und man sollte sich den Kauf bzw. die Nutzung bei einem Turnier genau überlegen. So gibt es neben den Drivern, die auf die Einhaltung des maximalen "Trampolineffekts" der Schlagfläche getestet wurden, auch andere Driver-Modelle, die ebenfalls die Bedingungen erfüllen würden, aber nicht zum Test eingesandt wurden. Diese Schläger fehlen dann auf der "List of Conforming Driver Heads". Wird in der Ausschreibung eines Wettspiels nicht verlangt, dass ein Driver von dieser Liste gespielt wird, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils auch der nicht geprüfte Schläger als regelkonform. Aber bitte denken Sie daran, dass bei offiziellen Wettspielen des Golfverbands die oben genannte Liste des R&A immer gilt und andere Schläger nicht verwendet werden dürfen.

Auch bei den Eisenschlägern gibt es seit 1. Januar 2010 eine neue Regelung bezüglich der Rillen im Schlägerblatt, den sog. Grooves. Allerdings gelten diese Regelungen bislang nur für Profi-Golfer. Ab dem 1. Januar 2014 kann diese Wettspielbedingung auch auf breiterer Basis eingeführt werden (z.B. auf höchster Spielstärke des Amateur-Golfs). Sie wird aber nur für Wettspiele empfohlen, an denen Spitzenspieler teilnehmen.


Mögliche Strafen

Hat ein Spieler dann Golfschläger in seinem Golfbag, die den Bestimmungen bezüglich der Rillen und Prägemarken nicht den Golfregeln entsprechen, zieht er sich folgende Strafen zu:
Auch wenn er keinen Schlag damit ausführt kommt es beim Lochspiel nach Beendigung des Lochs, an dem der Verstoß festgestellt wurde, für jedes Loch, bei dem ein Verstoß vorkam, ein Loch abgezogen, höchstens jedoch zwei Löcher pro Runde. Beim Zählspiel erhält der Spieler zwei Strafschläge für jedes Loch, bei dem ein Verstoß vorkam, höchstens jedoch vier Schläge pro Runde. Bei einem Verstoß zwischen zwei Löchern wirkt sich die Strafe auf das nächste Loch aus.

Jeder unter Verstoß gegen diese Wettspielbedingung mitgeführte Schläger muss, nachdem festgestellt wurde, dass ein Verstoß vorlag, unverzüglich vom Spieler gegenüber seinem Gegner im Lochspiel oder seinem Zähler oder einem Mitbewerber im Zählspiel für neutralisiert erklärt werden. Unterlässt der Spieler dies, so wird er disqualifiziert.

Noch schlimmer wird es, wenn der Spieler mit diesem falschen Schläger auch noch einen Schlag ausführt. Dies hat dann nämlich die Disqualifikation zur Folge. Weitere Informationen unter www.randa.org/Equipment-Rules.

Die Spielleitung bei einen Golfturnier kann in den Wettspielbestimmungen (Regel 33-1) verlangen, dass jeder Driver, den der Spieler mit sich führt, einen Schlägerkopf haben muss, der durch Typ und Neigung der Schlagfläche (Loft) bezeichnet, und in der aktuellen "List of Conforming Driver Heads", die vom R&A herausgegeben wird, aufgeführt ist.


Abnutzung und Abänderung

Für einen Schläger, der in neuem Zustand mit den Regeln in Einklang steht, gilt dies auch im Zustand der Abnutzung durch normalen Gebrauch. Jeder absichtlich veränderte Teil eines Schlägers gilt als neu und muss in dem abgeänderten Zustand den Regeln entsprechen.


Beschädigte Schläger: Instand setzen oder Ersetzen

Das Regelbuch schreibt hier Folgendes vor:


Regel 4-3a: Beschädigung im normalen Spielverlauf
Wurde während einer festgesetzten Runde der Schläger eines Spielers im normalen Spielverlauf beschädigt, so darf der Spieler
1. den Schläger für den Rest der festgesetzten Runde im beschädigten Zustand weiter gebrauchen oder
2. den Schläger instand setzen oder instand setzen lassen, ohne das Spiel unangemessen zu verzögern oder
3. als eine zusätzliche Wahlmöglichkeit, aber nur, wenn der Schläger spielunbrauchbar ist, den beschädigten Schläger durch einen beliebigen anderen Schläger ersetzen. Das Ersetzen eines Schlägers darf das Spiel nicht unangemessen verzögern und es darf nicht irgendein Schläger ausgeliehen werden, den irgendwer, der auf dem Platz spielt, zum Spielen ausgewählt hat.

Anmerkung: Ein Schläger ist spielunbrauchbar, wenn er beträchtlich beschädigt ist, z. B. wenn der Schaft eingebeult, merklich verbogen oder in Stücke zerbrochen oder der Schlägerkopf lose, losgelöst oder merklich verformt ist oder der Griff sich löst. Ein Schläger ist nicht spielunbrauchbar, nur weil der Anstellwinkel oder die Abwinkelung der Schlagfläche des Schlägerkopfs verändert oder weil der Schlägerkopf verschrammt ist.

Regel 4-3b: Beschädigung auf der Runde aber nicht im normalen Spielverlauf
Wurde während einer festgesetzten Runde der Schläger eines Spielers auf andere Weise als im normalen Spielverlauf beschädigt, sodass er dadurch nicht in Einklang mit den Regeln steht oder dadurch seine Spieleigenschaften verändert sind, so darf er anschließend während der Runde nicht mehr gebraucht oder ersetzt werden. Wer also seinen Schläger aus Wut an einem Baum zerschmettert, hat kein Recht, diesen Schläger auszutauschen.

Regel 4-3c: Beschädigung vor der Runde
Ein Spieler darf einen Schläger, der vor einer Runde beschädigt wurde, gebrauchen, vorausgesetzt, der Schläger steht in seinem beschädigten Zustand in Einklang mit den Regeln. Vor einer Runde eingetretener Schaden an einem Schläger darf während der Runde behoben werden, sofern sich dadurch die Spieleigenschaften nicht verändern und das Spiel nicht unangemessen verzögert wird.











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Entscheidungsbeispiele

Fall 1: Im Schlägerkopf (Hohlkörper) eines Metall Holz-Schlägers, der bei seiner Herstellung den Regeln entsprach, hat sich aufgrund der Benutzung ein Metallstück gelöst und klappert im Inneren des Schlägerkopfs. Anhang II,1a besagt u.a.: "Alle Teile des Schlägers müssen in der Weise befestigt sein, dass der Schläger ein Ganzes bildet." Ist dieser Metall Holz-Schläger jetzt wegen des losen Stückes nicht mehr regelkonform?

Antwort: Nein, denn Regel 4-1b besagt u.a.: "Für einen Schläger, der in neuem Zustand mit den Regeln in Einklang steht, gilt dies auch im Zustand der Abnutzung durch normalen Gebrauch." Das Metallstück in dem fraglichen Metall Holz-Schläger hat sich durch normalen Gebrauch gelöst.




Fall 2: Ein Bleiband wurde am Schlägerkopf oder am Schaft vor Beginn der Runde angebracht.

Darf ein Spieler vor Beginn der Runde ein Beschwerungs-Bleiband an einem Schlägerkopf oder Schaft fest anbringen, um das Gewicht zu verändern?

Antwort: Ja. Die Verwendung von Beschwerungs-Bleiband ist aufgrund der Abänderungsmöglichkeit lt. Anhang II 1b(II) der Golfregeln erlaubt.




Fall 3: Wie ist die Verwendung eines "Chippers" geregelt?

Antwort: Ein "Chipper" ist ein Eisenschläger, konstruiert vornehmlich für Schläge von außerhalb des Grüns, normalerweise mit einer Neigung der Schlagfläche des Schlägerkopfs von mehr als 10°. Da die meisten Spieler beim Gebrauch eines Chippers einen Putt-Schwung ausführen wollen, ist davon auszugehen, dass solche Schläger ähnlich wie Putter konstruiert werden. Um Verwechslungen auszuschließen, treffen für Chipper folgende Regelungen zu:

1. Der Schaft muss mit der Ferse des Schlägerkopfs verbunden sein,
2. der Griff muss im Querschnitt kreisförmig sein,
3. nur ein Griff ist zulässig,
4. die Form des Schlägerkopfs muss im Ganzen glatt sein
5. er darf nur eine Schlagfläche haben und
6. die Schlagfläche des Schlägers muss hinsichtlich Härte, Aufrauung der Oberfläche, Material und Prägungen in der Treffzone den Einzelvorschriften für Eisenschläger entsprechen.




Fall 4: Darf ein Spieler Heftpflaster oder Klebeband an einem Schlägerkopf anbringen, um Lichtreflexe zu verringern oder zum Schutz des Schlägers vor Beschädigung?

Antwort: Am Schlägerkopf angebrachtes Heftpflaster oder Klebeband wird als äußeres Zubehörteil angesehen, wodurch der Schläger nicht mehr den Regeln der R&A entspricht. Jedoch am Schlägerkopf angebrachtes Material, welches die Spieleigenschaften des Schlägers nicht beeinflusst und dauerhaft, haltbar und nicht leicht zu entfernen ist und mit der Form des Schlägerkopfes übereinstimmt, kann in Ausnahmen erlaubt sein. Ein Heftpflaster oder Klebeband aber fällt nicht unter diese Ausnahme, da solche Gegenstände naturgemäß provisorisch und leicht zu entfernen sind. Genaue Bestimmungen bezüglich zulässiger äußerer Zubehörteile wie Ausrichtungsmarkierungen, Schutzüberzüge oder dekorative Aufkleber kann man bei der R&A nachlesen. Wird ein solcher Klebestreifen während einer festgesetzten Runde angebracht, kann dies die Spieleigenschaften des Schlägers verändern und stellt somit einen Verstoß gegen Regel 4-2 dar.







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Golfbegriffe (50):  Topdressing

In Verbindung mit diesen mechanischen Lüftungs- und Lockerungsmaßnahmen wird zur Verbesserung der Rasentextur das so genannte Topdressing (Absanden) vorgenommen. Mittels Topdresser werden 1-3 l/m² scharfer gewaschener Fluss-Sand der Körnung 0-2 mm durch Einbürsten und Abschleppen in die Filzschicht und die entstandenen Hohlräume geharkt.siehe auch Aerifizieren.

 

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