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Golfclubversicherungen für Golfanlagen & -clubs

Versicherungen für Golfanlagen & -clubs

Auch für Golfanlagen & -clubs können unkalkulierbare Risiken entstehen. Gut wenn man als Golfanlagenbetreiber oder Golfclub mittels Versicherung vorgesorgt hat.


Golfanlagenversicherung

Versichern Sie die gesamte Außenanlage (Fairway, Bunker, Greens, Übungsgreens, Abschläge, Driving-Range, Pflanzen) gegen Gefahren wie zum Beispiel:
  • Vandalismusschäden
  • Sturm, Hagel, Frost,
  • Feuer, Leitungswasser, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen
Nähere Informationen erhalten Sie beim spezialisierten GOLF-Versicherungsmakler.
Kontakt: Telefon 02604-6688 oder info@golf-is-easy.de


Versicherung für Golfanlagen und Golfclubs

Für Golfclubs und Golfanlagenbetreiber, aber auch für den einzelnen Golfspieler ist ein optimaler Versicherungsschutz von großer Bedeutung. Um in diesem Bereich eine fachlich hoch qualifizierte Betreuung im Einzelfall zu gewährleisten, hat der DGV mit der L. Funk & Söhne GmbH, Hamburg, eine Zusammenarbeit vereinbart. Die L. Funk & Söhne GmbH ist unabhängiger bundesweit tätiger Versicherungsmakler und steht den Mitgliedern des DGV zur Beantwortung aller Versicherungsfragen zur Verfügung. Sie betreut ab sofort auch die vom DGV bei der Allianz abgeschlossene Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung für Golfspieler. Schadensmeldungen im Zusammenhang mit der Golfspieler-Versicherung sind daher ausschließlich an die L. Funk & Söhne GmbH zu richten.

Die Ansprechpartner sind:
Achim Schlichting
Telefon: 0 40 - 3 59 14-229
Telefax: 0 40 - 3 59 14-595
a.schlichting@funk-gruppe.de
und vertretungsweise
Michael Bischur
Telefon: 0 40 - 3 59 14-319
Telefax: 0 40 - 3 59 14-555
m.bischur@funk-gruppe.de
(L. Funk & Söhne GmbH; Postfach 30 17 60; 20306 Hamburg)


Risk-Managment
Als Service für die DGV-Mitglieder hat die L. Funk & Söhne GmbH eine Broschüre "Der Golfsport und seine Risiken" erstellt. Die Broschüre dient als erster Leitfaden für das Risk-Management von Golfclubs und auf Golfanlagen, indem dort die bestehenden Risiken aufgezeigt und nach Risikoklassen eingestuft werden.

Vermögensschadenhaftpflicht- und Vertrauensschadenversicherung
Darüber hinaus hat die L. FUNK und Söhne GmbH ihr Versicherungsangebot für Golfclubs und Golfplatzbetreibergesellschaften um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und Vertrauensschadenversicherung erweitert (sog. D&O Versicherung). Typische Haftungsrisiken der Tätigkeit eines Vereinsvorstandes sowie das Versicherungskonzept sind in der Broschüre "Golf Club Profi - Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Golf-Vereine und deren Vorstände" dargestellt.

Golf-Komfort-Police
Als Golfclub-Betreiber beschäftigen Sie sich berufl ich mit einem Sport, der für viele Menschen die schönste Nebensache der Welt ist. Keine Nebensache für Sie sollte dagegen die Absicherung Ihrer betrieblichen Risiken sein. Ein umfassender Versicherungsschutz, der die ganz speziellen Gefahren eines Golfclubs abdeckt, ist für Sie von außerordentlicher Bedeutung.

Betriebliche Altersvorsorge für Mitarbeiter der DGV-Mitglieder
Nach § 1a des Betriebsrentengesetzes haben Arbeitnehmer Anspruch darauf, dass ein bestimmter Teil ihres Entgelts durch Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung verwendet wird. In der Regel wird dieser Anspruch durch Abschluss einer Direktversicherung zugunsten des Arbeitnehmers verwirklicht, wobei die Prämien vom Arbeitgeber unter Anrechnung auf den Arbeitslohn abgeführt werden. Die Beiträge werden nach § 3 Nr. 63 EStG steuer- und sozialabgabenfrei gestellt, so dass der Arbeitnehmer den vollen Bruttobetrag zur Altersvorsorge nutzen und damit eine wesentlich höhere Rente erzielen kann, als wenn nur der sich daraus ergebende Nettobetrag angespart werden könnte.

Diese Grundsätze gelten auch auf Golfanlagen. Da jedoch die Mitarbeiterzahl auf Golfanlagen eher klein ist, im Durchschnitt 10,2 Arbeitnehmer pro 18-Loch-Anlage, sind Versicherer in der Regel nicht in der Lage, Vorzugskondition zu gewähren. Um seinen Mitgliedern bzw. deren Arbeitnehmern diesen Vorteil zu verschaffen, hat der DGV mit der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG einen Kollektivrahmenvertrag abgeschlossen, der Mitarbeitern von DGV-Mitgliedern günstige Konditionen bietet.

Quelle: DGV





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Jede Art von Rat oder Anregung, welche einen Spieler in seiner Entscheidung über seine Spielweise, die Schlägerwahl oder die Ausführung eines Schlages beeinflussen könnte. Ein solcher Ratschlag darf ausschließlich von seinem Caddie oder Mitspieler erfolgen. Eine Unterweisung in Regelfragen oder eine Information über allgemein Kenntliches wie beispielsweise die Lage von Hindernissen oder die Position der Fahne auf dem Grün zählt nicht als Belehrung.

 

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