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Golfspielerversicherungen

Versicherung für Golfspieler

Die Mitglieder der dem DGV angeschlossenen Golfclubs sind bei der Ausübung des Golfsports über den DGV haftpflicht- und rechtsschutzversichert. Der Versicherungsschutz ist abgestellt auf die spezifischen Belange des Golfsports, so dass sich der einzelne Golfspieler - unabhängig von der zu empfehlenden privaten Haftpflichtversicherung - nicht um die Versicherung der Risiken beim Golfsport bemühen muss. Versicherer ist die Allianz Versicherungs AG.

Formblatt für die Schadenanzeige:
http://www.golf.de/dgv/.../dgv-schadenanzeige.pdf

Der Versicherungsmakler steht auch für Auskünfte über den Versicherungsschutz zur Verfügung. Die Ansprechpartner und der genaue Versicherungsumfang sind in den nachstehenden Erläuterungen zur Versicherung für Golfspieler dargestellt.

Erläuterungen zur Versicherung für Golfspieler:
http://www.golf.de/...DGV_Versicherung_2008.pdf

Voraussetzung für die Regulierung von Schäden durch die Haftpflichtversicherung für Golfspieler ist, dass der schadenverursachende Golfspieler bekannt ist. Dies ist bei abirrenden Golfbällen jedoch häufig nicht der Fall. Der DGV hat daher die Möglichkeit für eine Zusatz-Haftpflicht-Versicherung für Golfclubs geschaffen, durch die die Golfclubs eigeninitiativ einem Rahmenvertrag beitreten und Schäden auf Grund abirrender Golfbälle, bei den der Verursacher nicht bekannt ist, versichern können. Versicherungsnehmer ist dabei der einzelne dem Rahmenvertrag beitretende Golfclub. Die Prämie richtet sich nach der Anzahl der aktiven und passiven Mitglieder des Golfclubs und beträgt 0,53 EUR pro Mitglied, mindestens jedoch 50,00 EUR pro Jahr, zzgl. Versicherungssteuer.

Die Golfclubs können der Zusatz-Haftpflicht-Versicherung in der Weise beitreten, indem Sie sich an Funk & Söhne wenden. Für den Abschluss der Police für Rückfragen zu dieser Versicherung steht Ihnen bei der L. Funk & Söhne GmbH Herr Torsten Preuß, Telefon 040/3 59 14-123, zur Verfügung.

Rahmenvertrag:
http://www.golf.de/dgv/.../03_Versicherung_Rahmenvertrag.pdf




Golfer-Schutzbrief

Der Golfer-Schutzbrief ist ein Paket, das Sie und Ihre Golfausrüstung weltweit absichert. Es ist als Jahresvertrag abschließbar und besteht aus den folgenden fünf Bausteinen:

Ausfalldeckung
Wir übernehmen Ihre Clubgebühr (Jahresspielgebühr) bis zu 1.500 EUR - im Fall von Golfspielunfähigkeit durch Unfall, Krankheit, Schwangerschaft oder beruflicher Versetzung an einen mehr als 200 km entfernten Ort.

Versicherung der Golfausrüstung
Ihre Ausrüstung ist abgesichert bei Diebstahl, Raub oder räuberische Erpressung sowie Beschädigung oder Verlust während der Beförderung durch ein öffentliches Transportunternehmen. Bei Totalschaden wird der Anschaffungswert Ihrer Ausrüstung bis zu 3.000 EUR ersetzt. Ansonsten werden die Reparaturkosten für die beschädigten Gegenstände bezahlt. Enthalten ebenfalls die Übernahme der Mietkosten für die Ersatzausrüstung bis zu 500 EUR bei verspäteter Anlieferung der eigenen Ausrüstung auf Reisen.

"Hole-in-one"-Versicherung
Bei Bestätigung eines Ass durch die Turnier- oder Clubleitung übernehmen wir die Bewirtungskosten Ihrer "Hole-in-one"-Feier bis zu 1.000 EUR pro Jahr.

Greenfee-Ausfall auf Reisen
Wir übernehmen Ihr bereits entrichtetes Greenfee bei einer Golfreise ins Ausland bis zu 500 EUR im Falle einer schweren Erkrankung.

Notfallservice auf Reisen
Nutzen Sie im Ausland die Leistungen unseres weltweiten Notfallservice!

Paket zur günstigen Jahresprämie
Alle diese Leistungen sichern Sie sich zur günstigen Jahresprämie von 76,49 EUR.

http://www.golf-versicherungsmakler.de



Nähere Informationen erhalten Sie beim spezialisierten GOLF-Versicherungsmakler.
Kontakt: Telefon 02604-6688 oder info@golf-is-easy.de




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Golfbegriffe (19):  Extra Day Score (EDS)

Vorgabenwirksam sind nur Wettspiele, sondern auch bestimmte Privatrunden. Europaweit einheitlich hat man sich darauf geeinigt, diese vorgabenwirksamen Privatrunden als "Extra Day Scores" (EDS) zu bezeichnen. Vorgabenwirksame Privatrunden dürfen jedoch nur Spielerinnen/Spieler einreichen, deren DGV-Stammvorgabe höher als -18,4 ist. Im Bereich der Clubvorgaben und der DGV-Vorgabenklasse 5 können beliebig viele Extra Day Scores im Jahr gespielt werden. In der DGV- Vorgabenklasse 4 jedoch nur so viele, wie im aktuellen Kalenderjahr bereits vorgabenwirksame Wettspielergebnisse durch eine Spielerin/einen Spieler erzielt wurden. Der jeweilige EDS kann generell nur dann als vorgabenwirksam anerkannt werden, wenn er auf dem Heimatplatz gespielt wurde (für VcG-Spieler gilt der Platz als Heimatplatz, auf dem die erste EDS-Runde des Jahres gespielt wurde), der Zähler Vorgabe -36,0 oder besser hat und sich der Spieler vor der Runde im Sekretariat registriert. Zu berücksichtigen ist, dass man sich auf EDS-Runden sowohl unterspielen als auch überspielen kann.

 

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